„Unterstützung für R.“

Spendenaktion noch bis 27. Juni 2003 im celery's, Dreihackengasse 42, 8020 Graz

Zum Vorfall – was ist geschehen?

Als Zeitungsausträger arbeit R. in der Nacht. In seinem Zuständigkeitsbereich Neuholdaugasse beginnt er um ca. 2.00 Uhr und benötigt etwa zwei Stunden für seine „Tour“.

Im Dezember 2002 ereignete sich folgender Vorfall:
Zwei vor einer Haustüre sitzende Personen (eine davon XY, Name ist bekannt) hinderten R. daran, das Haus zu betreten und die Zeitungen aus zu tragen und äußerten die rassistische Bemerkung: „Nigger, go home!“ Gleichzeitig, ohne irgendeine Reaktion R.’s abzuwarten, schlug XY ihn mit der Faust ins Gesicht.

Als Folge der Schläge ins Gesicht erlitt R. eine Platzwunde an der Oberlippe, die er - begleitet von einem Freund - sofort in der Früh im Landeskrankenhaus ärztlich behandeln ließ. Bei der Polizei erstattete R. Anzeige gegen unbekannt.

XY ging ebenfalls, jedoch erst nach 3 Tagen, in ein Krankenhaus, als Beschwerden führte er Kopfschmerzen als Folge der Schläge durch R. an.
Der Polizei, die XY ausfindig machte, gab dieser an, R. hätte ihn zuerst geschlagen und er hätte sich nur verteidigt. Auf die Frage, warum er erst nach drei Tagen einen Arzt aufgesucht habe, gab XY vor dem Gericht zu Protokoll, dass er gewartet hätte, dass ihm seine Frau einen Krankenschein zuschicke.
XY ist bereits wegen ähnlicher Vorfälle Polizeibekannt.

Anfang Februar dieses Jahres fand nun die Strafverhandlung im Landesgericht für Strafsachen Graz statt. Sowohl R. als auch XY wurden wegen § angeklagt.

Obwohl R. durch einen Anwalt vertreten war, entstand der Eindruck, dass seiner Sicht der Ereignisse nicht gehörig Glauben geschenkt wurde. Die Gründe dafür lagen unter anderem darin, dass seiner anwaltlichen Vertretung vom Gericht nicht ausreichend Möglichkeit gegeben wurde, die Geschehnisse aus R.’s Sicht zu schildern.
Das Gericht verurteilte R. zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 1.000,-, XY zu eine Geldstrafe in Höhe von Euro 200,-.

R. steht nun vor dem Problem, sowohl die Geldstrafe, als auch 2/3 des Anwaltshonorars in Höhe von Euro 900,- bezahlen zu müssen (1/3 der Anwaltskosten werden von der Anti-Rassismus-Organisation „Helping Hands“ getragen).

Zu der um Hilfe ansuchenden Person – wer ist R.?
R., 34 jähriger Biologe aus Kamerun (Studium in Duala) musste wegen seiner Teilnahme an studentischen Revolten aus seiner Heimat fliehen und lebt nun schon seit über 2 Jahre als Asylwerber in Graz. Da er als Asylwerber nur Jobs, wie z.B. Zeitungsausträger nachgehen darf, ist es für ihn unmöglich, das Geld für die Strafe bzw. für das Anwaltshonorar alleine aufzubringen.

Zur Unterstützung – was können wir tun?

  • Soforthilfe für R. in Form von Geldspenden für Gerichtsstrafe und Anwaltskosten. Bitte überweisen Sie
  • Jobmöglichkeiten / Verdienstmöglichkeiten für R., wo er bei kurzfristigen Jobs zusätzliches Geld verdienen kann
  • Längerfristiges Vorhaben: Suche nach Anwälten, die genügend Idealismus, Engagement, fachliches Wissen vor allem auch in Menschenrechtsfragen und finanzielle Großzügigkeit mitbringen und für solche Fälle gewonnen werden können.
  • Freiwillige, die bei solchen Prozessen als „gewöhnliche ZuhörerInnen“ mitgehen – hilft manchmal auch, die Objektivität des Gerichtes zu steigern.

Im Sinne unseres Pahambou-Projektes treten wir nun mit der Bitte an Sie heran, R. im Rahmen Ihrer (finanziellen) Möglichkeiten zu unterstützen.

Allfällige Spenden überweisen Sie bitte auf das Konto:
Wenn Sie nähere Information brauchen, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung unter der E-Mail: pahambou@mur.at

Herzlichen Dank, auch im Namen von R.

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